Enfin merci aux modos de deplacer le sujet s'il n'est pas dans la bonne rubrique...
Si vous voulez donner un coup de main aux Allemands qui comme vous aiment la coutellerie, renvoyez ce texte avec votre adresse et votre signature a l'adresse suivante:
Dr Ehrhart Koerting
Senator fuer Inneres und Sport des Landes Berlin
Klosterstrasse 47
10179 Berlin
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Betr.: Gesetzesantrag des Landes Berlin von 9.10.2007 / Entwurf eines Gestezes zur Anderung des Waffengesetzes, Bundesrats-Drucksache 701/07
Sehr geeherter Herr Minister, sehr geeherter Herr Senator,
Grund für das bundesweite Trageverbot von Einhandmessern und Messern mit mehr als 12 cm Klingenlänge ist laut allen beteiligten Parteien vorrangig die Bekämpfung der Jugendkriminalität.
Es ist jedoch völlig unangemessen, aus diesem Grund friedlichen und gesetzestreuen Bürgern aller Altersgruppen das Recht zu nehmen, diese Werkzeuge in der Öffentlichkeit bei sich zu tragen.
Fakt ist, dass diese Messer durch ihre einhändige Bedienbarkeit praktisch, alltagstauglich und für allerlei Zwecke (z.B. als Rettungsmesser oder als Werkzeug für alle anfallenden Schneidarbeiten) geeignet sind. Das ist der Grund, warum sie so beliebt und weit verbreitet sind.
Nur weil einige fehlgeleitete Jugendliche solche Messer missbrauchen, ist es nicht verhältnismäßig ein Verbot für die gesamte BRD zu erlassen und somit alle friedfertigen Bürger zu kriminalisieren, die ein derart praktisches Werkzeug tragen und täglich gebrauchen.
Die Regelung, solche Messer führen zu dürfen, solange man einen (wie im Gesetz formuliert) „allgemein anerkannten“ Grund vorweisen kann, führt zu einer unverhältnismäßigen Einschränkung der Handlungsfreiheit eines jeden Bürgers. Dass diese „allgemein anerkannten Gründe“ im Gesetz nicht genau definiert sind, trägt zur rechtlichen Unsicherheit bei. Ein Taschenmesser gebraucht man eben nicht nur als Jäger, Pilzesammler und Feuerwehrmann, sondern, damit man es immer dabei hat, falls man ein Werkzeug benötigt.
Sich für das Tragen eines solchen Messers rechtfertigen zu müssen, stellt eine beleidigende Bevormundung und Verunsicherung für jeden freien und friedfertigen Bürger dar. Solch eine pauschale Einschränkung der Handlungsfreiheit steht in keinem Verhältnis zum zweifelhaften Erfolg der Maßnahme.
Die Jugendkriminalität wird nicht wirkungsvoll in ihren Ursachen bekämpft. Zudem wird die Problemgruppe sich um ein solches Verbot wenig kümmern und im Zweifelsfall sind schnell andere legale Werkzeuge für den Missbrauch zur Hand. Es wäre bspw. wesentlich sinnvoller gewesen, eine Altergrenze für das Führen solcher Messer einzuführen.
Der zweite Teil des Gesetzes betrifft feststehende (d.h. nicht klappbare) Messer über 12 cm Klingenlänge. Unter dieses Trageverbot fallen jetzt viele alltäglich benötigte Werkzeuge, wie z.B. Küchen- und Brotmesser oder Kuchenschneider, die naturgemäß eine längere Klinge als 12 cm aufweisen. Es ist auch hier mehr als unverhältnismäßig, diese Werkzeuge dem gesetzestreuen Bürger in der Öffentlichkeit zu verbieten und somit ganz normale Küchenwerkzeuge zu kriminalisieren.
Als freier Bürger sollte man auch hier das Recht haben, ohne Bringschuld für den Nachweis irgendeines „allgemein anerkannten Zwecks“ solche Messer tragen und auch benutzen zu dürfen.
Ich bitte daher um schnellstmögliche und vor Allem sachdienliche Nachbesserung diesbezüglich und fordere hiermit für jeden Bürger das Recht zurück, Einhandmesser und feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm führen zu dürfen.
Hochachtungsvoll
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